Bayerische Corona-Strategie: Weitere Erleichterungen und Öffnungen in verschiedensten Bereichen

27.05.2020 - Mitteilungen aus dem Rathaus

In der Corona-Pandemie setzt Bayern weiterhin auf einen Kurs der Umsicht und Vorsicht. Die bislang vorgenommenen Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen zeigen, dass eine maßvolle Öffnung mit dem Schutz der Gesundheit und der Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern sehr gut einhergeht. Vor dem Hintergrund des derzeitigen Infektionsgeschehens können daher weitere Erleichterungen bzw. Öffnungen vorgenommen werden:

Das Bayerische Kabinett hat beschlossen, dass

- ab 30. Mai 2020 Präsenzangebote der Erwachsenenbildung i. S d. Art. 1 BayEbFöG, der Sprach- und Integrationsförderung und vergleichbarer Bildungsangebote, u.a. der Bildungszentren ländlicher Raum oder privatwirtschaftlicher Bildungsanbieter, sowie der Familienbildungsstätten, der Jugendarbeit (nur zu Zwecken der Bildungsarbeit nach dem SGB VIII) und der außerschulischen Umweltbildung in Bayern geöffnet werden. Zwingende Voraussetzung ist die Beachtung des erarbeiteten Hygienekonzepts.

- ab 2. Juni 2020 die Abgabe von Speisen und Getränken durch gastronomische Betriebe im Freien auf die Zeit von 6 bis 22 Uhr verlängert wird.

- ab 8. Juni 2020 weitere Erleichterungen im Bereich des Sports erfolgen, soweit erforderliche Abstandsregelungen und Schutz-/Hygienekonzepte eingehalten werden:

  • Der Betrieb von Freibädern und von Außenanlagen von Badeanstalten (inkl. Außenbereich von Schwimmbädern, Kureinrichtungen, Hotels usw.) kann wieder aufgenommen werden.
  • Die Einschränkung des Trainingsbetriebs auf den Begriff „Individualsportarten“ in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§ 9 Abs. 1 Satz 2 der 4. BayIfSMV vom 5. Mai 2020) entfällt ersatzlos.
  • Das Training von Rehabilitationssportgruppen und der Trainingsbetrieb für National- bis einschließlich Landeskaderathleten sogenannter nichtolympischer Sportarten wird in Sportstätten wieder erlaubt.
  • Der Outdoor-Trainingsbetrieb ist in Gruppen von bis zu 20 Personen zulässig.
  • Indoorsportstätten können den Betrieb wieder aufnehmen.
  • Der Wettkampfbetrieb für kontaktlos ausführbare Sportarten im Freien ist wieder zulässig.
  • Tanzschulen für kontaktlosen Tanz und Paartanz mit einem festen Tanzpartner sowie Fitnessstudios können wieder öffnen.

- ab 15. Juni 2020 die Wiederaufnahme des Theater-, Konzert-, und weiteren kulturellen Veranstaltungsbetriebs unter Zugrundelegung des entsprechenden Konzepts des Wissenschaftsministeriums in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium (bis zu 50 Gäste in geschlossenen Räumen, bis zu 100 Gäste im Freien) möglich ist.

- ab 15. Juni 2020 die Wiederaufnahme des Kinobetriebs grundsätzlich möglich ist. Das Digitalministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein konkretes Hygienekonzept erarbeiten und veröffentlichen, das sich vor allem im Hinblick auf die zulässige Gesamtbesucherzahl und die zu beachtenden Hygienevorschriften an das Konzept für Kultureinrichtungen anlehnt.

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