Coronavirus: Öffnungszeiten ab dem 18.3.2020 in der Gastronomie

17.03.2020 - Wirtschaftsförderung

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) den Katastrophenfall in Bayern ausgerufen. Ab dem 18.3. werden deshalb Einschränkungen in der Gastronomie umgesetzt.

Speiselokale und Kantinen dürfen ab 18. März 2020 nur noch von 6 bis 15 Uhr geöffnet sein. Es dürfen sich maximal 30 Personen im Gastraum aufhalten und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen soll ermöglicht werden. Nach 15 Uhr dürfen weiterhin Essen und Getränke verkauft werden, aber nur zum Mitnehmen oder per Lieferung.

  • Beschluss: Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ab Mittwoch, den 18. März, dürfen generell nur noch Speiselokale, Betriebskantinen und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle (Imbisse) abgegeben werden, öffnen. Für diese gelten beschränkte Öffnungszeiten von 6 - 15 Uhr.
  • Ausnahmen: Die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung ist zulässig, To-Go Mitnahmen und Drive Ins sind jederzeit erlaubt. Weiter ausgenommen von der Regelung sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden.
  • Personenbegrenzung: Um die Verbreitung des Virus weiter zu verlangsamen, dürfen sich in den Lokalen maximal 30 Personen gleichzeitig aufhalten. Zudem muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen sichergestellt werden.
  • Dauer: Diese Änderungen gelten von 18.3. bis einschließlich 30.3.2020
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