Neues Bundesmeldegesetz zum 01.11.2015

02.11.2015 - Mitteilungen aus dem Rathaus

Am 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Damit gelten zugleich neue Regelungen, die von Bürgerinnen und Bürgern z.B. bei einem Wohnungswechsel künftig zu beachten sind.

Auskünfte hierzu erhalten Sie im Bürgerbüro bzw. unter 0911/9575129 od. 0911/9575128.

Wissenswerte Regelungen des neuen Bundesmeldegesetzes werden hier dargestellt:

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