Ab 12. April 2021: Einkaufen im Laden nur mit Termin & negativem Coronatest

10.04.2021 - Wirtschaftsförderung

Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200 ist Terminshopping (Click & Meet) zulässig. Allerding nur unter Vorlage eines aktuellen negativen Tests (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest)

Ab Montag gilt bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 100 und 200, die aktuell im Landkreis Nünrberger Land zu verzeichnen ist, folgende Regeln für den Besuch von Ladengeschäften gemäß § 12 Abs. 1 Satz 7 Nr. 2 der 12. BayIfSMV in der ab 12. April 2021 geltenden Fassung.

Garten- und Baumärkte, Blumen- sowie Buchläden werden wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt und dürfen nur abhängig vom Inzidenzwert öffnen. Inzidenzunabhängig dürfen nur die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abschließend aufgezählten Geschäfte öffnen (Supermärkte, Drogerien etc.).

Einkaufen im Laden ist somit nur mit Termin (Click & Meet) und negativem Coronatest erlaubt. Der Zutritt ins Geschäft erfolgt entweder mit offiziellem Dokument einer Teststation oder mit einem Test im Laden vor Ort.

  • Einzelne Kunden müssen vorher einen Termin für einen fest begrenzten Zeitraum buchen („Click & Meet“)
  • Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln
  • Vorlage eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (PCR-Test max. 48 Stunden alt oder POC-Antigentest max. 24 Stunden alt oder Selbsttest unter Aufsicht), Regelungen siehe Pressemitteilung unten
  • Die Tests müssen in Deutschland zugelassen sein

Die ausführlichen Regelungen zu den Schnelltests und den Selbststests vor/in den Läden finden sich in der Pressemitteilung des Bayerisches Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

In aller Kürze zu den Corona-Selbsttests:
Selbsttests können unter „Aufsicht“ des Betreibers mit in Deutschland zugelassenen Antigenschnelltest zur Laienanwendung durchgeführt werden. Die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten.

POC-Antigen-Schnelltests im/vor den Läden müssen von medizinischen Fachkräften oder geschultem Personal vorgenommen werden. Ladengeschäfte können selbst oder in Kooperation mit einem privaten Dienstleister Schnelltests durchführen.

Der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden, der POC-Antigentest von z.B. kommunalen Teststellen darf höchstens 24 Stunden vor Betreten des Ladens vorgenommen worden sein.

Umgang mit positiven Ergebnissen

Ist das Ergebnis des POC-Antigentests positiv, passiert folgendes:

  1. Der Zutritt zum Ladengeschäft wird verweigert.
  2. Die betroffene Person muss sich absondern, also sofort nach Hause begeben
  3. Die betroffene Person muss sich beim Gesundheitsamt melden, das über das weitere Vorgehen informiert. Ein positives Schnelltest-Ergebnis muss immer durch einen PCR-Test überprüft werden (siehe dazu die oben erwähnten Testmöglichkeiten).

Ist das Ergebnis eines Selbsttests positiv, passiert folgendes:

  1. Der Zutritt zum Ladengeschäft wird verweigert.
  2. Die betroffene Person sollte sich absondern, alle Kontakte so weit wie möglich vermeiden, und das Ergebnis durch einen PCR-Test überprüfen lassen.

Wichtig

Ein Test ist immer nur eine Momentaufnahme. Er befreit nicht von den allgemein gültigen Abstands- und Hygienemaßnahmen.

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