Corona-Ampel in Bayern auf Rot: Diese Regeln gelten ab 9.11.2021

09.11.2021 - Mitteilungen aus dem Rathaus

Krankenhaus-Ampel springt auf Rot: Ab sofort gelten strengere Maßnahmen in Bayern

Die Rote Ampel gilt dann, wenn  in Bayern mehr als 600 Intensivbetten mit Corona-Erkrankten belegt sind. Nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege der Fall gilt die Ampel landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag.

Masken
Als Maskenstandard gilt die FFP2-Maske. In der Schule und für Kinder und Jugendliche gelten wieder die Sonderregeln (Stoffmasken in der Grundschule, im Übrigen medizinische Masken).

Veranstaltungen und Einrichtungen, die bisher nach 3G zugänglich waren
Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Kinos, Zoos, Kultur- und Sportveranstaltungen etc. sind nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete.

Ausgenommen sind von dieser 2G-Beschränkung Kinder unter zwölf Jahren.

In Gastronomie, Hotellerie und Pensionen sowie körpernahe Dienstleistungen, wie Friseure und Pediküre bleibt es bei 3G plus (also auch Zugang durch Vorlage eines aktuellen PCR-Tests).

In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).

Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigen
Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.

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