Das Sportgelände im Pegnitzgrund wurde in der zurückliegenden Zeit vermehrt als Hundeauslaufzone genutzt. Die von den Hundehaltern nicht beseitigten Hinter-lassenschaften der Hunde und immer wieder vorgebracht Beschwerden über Belästigungen von Sportlern und anderen Nutzern durch die freilaufenden Hunde, macht es notwendig, dass das Gelände für Hunde gesperrt wird.
Rechtsgrundlage hierfür ist die städt. Hundehaltungsverordnung vom 28.10.2004. Darin ist in § 1 Abs. 4 geregelt, dass das Ausführen von Hunden u.a. auf Sportanlagen, öffentlichen Grünflächen untersagt ist. Dies ist eine bei Verstößen mit Geldbuße bewehrte Vorschrift.