Corona Soforthilfe für Unternehmen und Freiberufler vom Freistaat Bayern bzw. Bund
31.03.2020 - Wirtschaftsförderung
Um eine schnellere Abwicklung zu gewährleisten, gibt es ab sofort ein Onlineformular zur Beantragung der Corona Soforthilfe der Bayerischen Staatsregierung bzw. des Bundesprogramms.
Das Online-Tool gilt sowohl für die Hilfen des Bundes, wie auch für die Hilfen des Landes Bayern. Je nachdem, wie viele Erwerbstätige angegeben werden, fällt ein Antrag entweder ins Bayern- oder ins Bundesprogramm. Als Antragssteller brauchen Sie sich um diese Frage nicht zu kümmern. Das erledigt das Online-Tool automatisch.
Das Antragsverfahren ist seit 31.03.2020, 14.00 Uhr, ausschließlich medienbruchfrei digital durchführbar. Antragsteller können ihren Antrag ausschließlich online stellen und absenden:
Weitere Informationen zur Antragsstellung und zu den Förderrichtlinien der Corona-Soforthilfe sind auf der Internetseite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums abrufbar.
Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie Ihren Antrag nicht postalisch, per Fax oder per E-Mail an das Bayerische Wirtschaftsministerium oder die Regierung von Mittelfranken. Ausgedruckte, Fax- oder E-Mailanträge können nicht bearbeitet werden.
Achtung: Anträge, die nach dem 31.03.2020 in diesem Postfach eingegangen sind, werden gelöscht. Bitte stellen Sie Ihren Antrag erneut über das Online-Antragsverfahren.