Corona Soforthilfe für Unternehmen und Freiberufler vom Freistaat Bayern bzw. Bund

31.03.2020 - Wirtschaftsförderung

Antragstellung ab sofort (und nur noch) online möglich - ersetzt das bisherige Verfahren per Mail, Fax oder Post.

Um eine schnellere Abwicklung zu gewährleisten, gibt es ab sofort ein Onlineformular zur Beantragung der Corona  Soforthilfe der Bayerischen Staatsregierung bzw. des Bundesprogramms.

Das Online-Tool gilt sowohl für die Hilfen des Bundes, wie auch für die Hilfen des Landes Bayern. Je nachdem, wie viele Erwerbstätige angegeben werden, fällt ein Antrag entweder ins Bayern- oder ins Bundesprogramm. Als Antragssteller brauchen Sie sich um diese Frage nicht zu kümmern. Das erledigt das Online-Tool automatisch.

Das Antragsverfahren ist seit 31.03.2020, 14.00 Uhr, ausschließlich medienbruchfrei digital durchführbar. Antragsteller können ihren Antrag ausschließlich online stellen und absenden:

Weitere Informationen zur Antragsstellung und zu den Förderrichtlinien der Corona-Soforthilfe sind auf der Internetseite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums abrufbar.

Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie Ihren Antrag nicht postalisch, per Fax oder per E-Mail an das Bayerische Wirtschaftsministerium oder die Regierung von Mittelfranken. Ausgedruckte, Fax- oder E-Mailanträge können nicht bearbeitet werden.

Achtung: Anträge, die nach dem 31.03.2020 in diesem Postfach eingegangen sind, werden gelöscht. Bitte stellen Sie Ihren Antrag erneut über das Online-Antragsverfahren.

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