Corona Update - Ergebnisse der Bürgermeisterdienstbesprechung

23.10.2020 - Mitteilungen aus dem Rathaus

Anbei finden Sie die Pressemitteilungen des Landratsamtes vom 23.10.2020.

NÜRNBERGER LAND (lra) –Gemeinsam vorgehen wollen die kreisangehörigen Gemeinden und der Landkreis Nürnberger Land in Corona-Zeiten zum Beispiel bei Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag und der Nutzung von kommunalen Turnhallen durch Vereine. Darauf verständigten sich Landrat Armin Kroder und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises im nicht-öffentlichen Teil der Bürgermeister-Dienstbesprechung. Diese fand erstmals virtuell statt, um den Corona-Bedingungen gerecht zu werden.

Sollte die Corona-Ampel für den Landkreis Nürnberger Land auf „rot“ springen (dies ist der Fall, wenn er auf der 7-Tages-Inzidenz-über-50-Liste des Bayerischen Gesundheitsministeriums www.stmgp.bayern.de geführt wird), werden die Gemeinden und der Landkreis die Nutzung von Turnhallen für Vereine aus Sicherheitsgründen untersagen, um das Infektionsgeschehen möglichst nicht noch weiter zu steigern. Viele Kommunen haben die Nutzung bereits eingeschränkt, seit die Ampel „Gelb“ zeigt. Diese Entscheidung trafen Landrat und alle Bürgermeister nach längerer Erörterung gemeinsam. Sie fiel keinem der Beteiligten leicht – aber hier sind die Risiken und Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung gegen den Nutzen gründlich abgewogen worden.

Beim Volkstrauertag sind eingeschränkte, kleinere Veranstaltungen möglich, unter einer „roten Ampel“ aber nur unter freiem Himmel. Kürzere Zusammenkünfte, weniger Menschen zugleich auf einem Fleck und immer die Abwägung, ob eine Notwendigkeit vorhanden ist: dies könnte der Maßstab für die kommunalen Verantwortungsträger zu den Veranstaltungen in den kommenden Monaten sein – egal, ob Gremiumssitzungen, Bürgerversammlungen oder Besprechungen. Darin waren sich die Bürgermeister mit Landrat Armin Kroder einig.

Bei Adventsmärkten wurde in der Erörterung klar, dass die Unterschiedlichkeit der Konzepte keine einheitliche Gangart vereinbaren lässt. Hier bleibt jede einzelne Kommunen selbst in der Entscheidungsverantwortung.

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