Ab 3. April 2022: Corona-Maßnahmen in Bayern weitgehend aufgehoben
04.04.2022 - Mitteilungen aus dem Rathaus
Die bayerische Staatsregierung hat zum 3. April 2022 die 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen. Darin wird das Beibehalten der allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen wie der Mindestabstand, das Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen sowie freiwillige Maßnahmen wie die Lenkung von Besucherströmen und Desinfektion weiterhin empfohlen.
Zugangsregelungen
Alle Zugangsregeln wie 2G oder 3G, und die Obergrenzen bei Veranstaltungen entfallen ab dem 3. April 2022. Im Einzelhandel, aber auch an Schulen und in Freizeiteinrichtungen müssen keine Masken mehr getragen werden.
FFP2-Maskenpflicht
In Arztpraxen, Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdiensten, ambulante Pflegediensten, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. FFP2-Masken müssen auch im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und in Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften getragen werden.
Schnelltests
Besucher von vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen benötigen für den Zutritt einen tagesaktuellen Schnelltest.
Geimpfte oder genesene Beschäftigte müssen sich für den Zugang zu vulnerablen Einrichtungen zwei Mal pro Woche testen lassen. Ungeimpfte und nicht Genesene müssen täglich einen Test vorlegen. Diese Regelung gilt ebenfalls für Besucher sowie nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte von Justizvollzugsanstalten.
Teststrategie an Schulen und Kitas
Die Teststrategie in Schulen und Kitas wird im bisherigen Umfang beibehalten. Treten Infektionsfälle in einer Klasse oder Gruppe auf, wird wie bisher strenger/täglich getestet.