Bayern lockert weiter: Übergangsphase bis 2. April 2022

22.03.2022 - Mitteilungen aus dem Rathaus

In Bayern gelten seit dem 19. März 2022 umfassende Lockerungen. Unter anderem entfallen Kontaktbeschränkungen und Personenobergrenzen. Noch bis 2. April bleiben die FFP2-Maskenpflicht sowie 2G 3G und 2G plus erhalten.

Mit der neuen Fassung des Infektionsschutzgesetze, gültig vom 21. März bis 2. April, entfallen in Bayern die Regelungen für Kontaktbeschränkungen, Kapazitäts- und Personenobergrenzen, Beschränkungen bei Versammlungen und Gottesdiensten, das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie, das Volksfest- und Jahrmarktverbot sowie das Verbot zum Feiern auf öffentlichen Plätzen inklusive dortigem Alkoholverkaufs- und konsumverbot. Für Kinder in Kitas entfällt die Betreuung in festen Gruppen.

Aufgrund des hohen Schutzniveaus durch regelmäßige sind stufenweise Lockerungsschritte in Schulen in Bezug auf die Maskenpflicht geplant:

  • Stufe 1: Ab 21. März Entfall der Maskenpflicht im Klassenzimmer am Platz in den Grundschulen sowie an Förderschulen
  • Stufe 2: Ab 28. März Entfall der Maskenpflicht im Klassenzimmer am Platz auch für die 5. und 6. Klassen aller Schulen.
  • In den Schulen und Kitas wird auch wie bisher regelmäßig getestet.
  • Bei einem Infektionsfall in einer Klasse gilt zudem weiterhin ein intensiviertes Testregime und Maskenpflicht auch am Platz.

Die Zugangsregelungen nach Impf-, Genesenen- oder Teststatus – also die Regelungen zu 2G plus, 2G oder 3G – bleiben im schon bisher geltenden Umfang erhalten. Es gilt also bis 2. April weiterhin z.B.

  • plus in Diskotheken
  • 2G bei Sport, Kultur und im Freizeitbereich, in Zoos, bei Messen und Kongressen, bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen sowie
  • 3G in der Gastronomie und im Beherbergungswesen sowie in Hochschulen und im weiteren außerschulischen Bildungsbereich.

Für den Zugang von Besuchern und Beschäftigten zu vulnerablen Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen benötigen Besucher weiterhin einen tagesaktuellen Schnelltest. Beschäftigte brauchen – analog der bisherigen Bundesregelung – zwei Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktuelle Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.

Firma Zetzl
Igel-Apotheke immer freundlich gut beraten
Energie
Avenon Privat-Hotel Am Steinberg
Heimatgutschein Nürnberger Land
Pegnitz-Apotheke

© 2024 Stadt Röthenbach an der Pegnitz

ImpressumDatenschutzKontakt

Wie können wir Ihnen behilflich sein?