Corona-Einschränkungen: Weitere Öffnungsschritte wirksam zum 17.02.2022

17.02.2022 - Mitteilungen aus dem Rathaus

Die Zugangsregelungen für viele Lebensbereiche werden gelockert. Auch die geltenden Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich für Geimpfte und Genesene werden ab 17. Februar aufgehoben. Alle Beschlüsse im Detail.

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 19. März 2022 verlängert und mit Blick auf das veränderte Infektionsgeschehen mit Inkrafttreten zum Donnerstag, den 17.02.2022, in folgenden Punkten angepasst:

Kontaktbeschränkungen
Die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich für Geimpfte und Genesene werden ab 17. Februar aufgehoben. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben bestehen.

Zuschauerkapazitäten
Für Kultur- und Sportveranstaltungen wird die maximale Kapazität auf 25.000 Plätze angehoben. Die Kapazitätsgrenzen von 50 Prozent im Sport- und 75 Prozent im Kulturbereich bleiben bestehen. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin.

Die Kapazitätsgrenzen unter freiem Himmel in zoologischen Gärten, Freizeitparks, Gedenkstätten, auf Ausflugsschiffen und bei Führungen wird ebenfalls aufgehoben.

Zugang mit 2G statt 2Gplus
Wo bisher der Zugang nur nach der 2Gplus-Regelung möglich war, gilt nun 2G.
Ab 17. Februar gehören dazu Veranstaltungen im Sport- und Kulturbereich, wie Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen und Kinos. Bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen in öffentlichen Räumen und in Messen, bei Tagungen und Kongressen gilt 2G, ebenso für staatliche Schlösser, Gärten und Seen, Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerke, Indoorspielplätze, Spielhallen und Spielbanken, Wettannahmestellen und infektiologisch vergleichbare Bereiche.

In folgenden Bereichen gilt ab 17. Februar 3G:
- eigene sportliche Betätigung
- Bildungsbereich mit Hochschulen
- berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung
- außerschulische Bildung
- Musikschulen
- Bibliotheken und Archive
- Museen, Ausstellungen
- Fitnessstudios und Solarien
- Mitwirkung in Laienensembles, wie Blasorchester und Laienschaupsiel).

Keine Begrenzung der Kundenzahl
In Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben entfällt die Begrenzung der Kundenzahl. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin.

Zugang für Schüler
Schüler unter 18 Jahren, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig überall dort Zugang, wo 2G gilt. Sie müssen dafür nicht geimpft sein.

Kontaktdatenerfassung
Kontaktdaten müssen nicht mehr erfasst werden. Dies gilt auch für größere Sport- und Kulturveranstaltungen, die nur personalisierte Tickets verkaufen durften.

Regionale Inzidenz
Die Regelungen zum regionalen Lockdown bei einer Inzidenz über 1000 werden ersatzlos aufgehoben.

 

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