Neue Corona-Regelungen zum 8. Dezember 2021

08.12.2021 - Mitteilungen aus dem Rathaus

Strengere Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, 2G im Einzelhandel und in der Außengastronomie: Bund und Länder haben die Regeln erneut verschärft.

Der Freistaat Bayern hat nach den Beschlüssen von Bund und Ländern die Corona-Regeln Anfang Dezember erneut verschärft. Die wichtigsten Maßnahmen sind:

Kontaktbeschränkungen
Ungeimpfte und Nichtgenesene dürfen sich nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen. Kinder unter zwölf Jahren werden dabei nicht mitgezählt, geimpfte und genesene Personen ebenfalls nicht.

Private Feiern
Sobald der Bund die erforderliche Rechtsänderung vornimmt, gilt bei privaten Feiern für Geimpfte und Genese eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Freien. Diese Vorgabe gilt derzeit noch nicht.

2G in Außengastronomie
Für gastronomische Angebote unter freiem Himmel gelten künftig die gleichen Beschränkungen wie für gastronomische Angebote in geschlossenen Räumen, das bedeutet insbesondere Zugangsbeschränkungen nach 2G.

2G im Einzelhandel
In den Geschäften des Einzelhandels haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Ausgenommen sind nur Läden des täglichen Bedarfs. Zum täglichen Bedarf gehören insbesondere der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Bau- und Gartenmärkte einschließlich Weihnachtsbaumverkauf und der Großhandel.

Eine Übersicht mit Fragen und Anworten zur 2G-Regel im Einzelhandel sowie eine Positivliste finden Sie hier.

Testpflicht in Kitas
Ab 10. Januar gilt auch für Kita-Kinder ab einem Jahr eine Testpflicht. Dreimal wöchentlich muss ein negativer Testnachweis erbracht werden.

Große Sportveranstaltungen
Zu großen überregionalen Sportveranstaltungen, insbesondere den Spielen der Bundesligen, sind keine Zuschauer mehr zugelassen. Ausgenommen sind Personen, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb sowie für die mediale Berichterstattung erforderlich sind, wenn sie die für 2G plus üblichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Alle Regelungen im Detail finden Sie auf den Seiten des Landratsamtes Nürnberger Land.

Die aktuell gültige 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie auf der Verkündungsplattform der bayerischen Staatsregierung.

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