RKI meldet einen Sieben-Tages-Inzidenzwert von 213,7

06.12.2020 - Mitteilungen aus dem Rathaus

Ab 6. Dezember gelten schärfere Corona-Regelungen im Landkreis Nürnberger Land

Das Robert Koch-Institut (RKI) meldet heute (5. Dezember) einen Sieben-Tages-Inzidenzwert von 213,7 für das Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner für den Landkreis Nürnberger Land. Daher gelten für den Landkreis ab dem 6. Dezember zusätzlich zu den bisherigen allgemeinen Corona-Regelungen weitere Einschränkungen:

An allen Schulen ist ab der Jahrgangsstufe acht durch geeignete Maßnahmen – wie insbesondere durch Wechselunterricht – sicherzustellen, dass im Unterricht zwischen allen Schülern und Lehrkräften ein Mindestabstand von eineinhalb Metern durchgehend eingehalten werden kann. Ausgenommen sind die Abschlussklassen sowie Schulen zur sonderpädagogischen Förderung.

In Musikschulen und Fahrschulen darf kein Unterricht in Präsenzform mehr stattfinden. 

Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte sind untersagt. Der Konsum von Alkohol auf mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Nürnberger Land vom 4. November festgelegten zentralen Begegnungsflächen ist ganztägig verboten.

Quelle: Landratsamt Nürnberger Land

 

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