Stabile Inzidenz unter 50: Weitere Corona-Lockerungen ab Mittwoch, 2. Juni 2021

01.06.2021 - Mitteilungen aus dem Rathaus

Für den Landkreis Nürnberger Land finden die inzidenzabhängigen Regelungen Anwendung, die bei einer 7-Tage-Inzidenz (lt. RKI) unter 50 gelten.

Das Robert Koch-Institut hat am Montag, 31. Mai für das Nürnberger Land eine 7-Tage-Inzidenz von 39,8 gemeldet. Damit hatte der Landkreis den fünften Tag in Folge einen Wert unter 50. Auf Basis dieser Zahlen wurde nun das Einvernehmen des Ministeriums zu neuen Lockerungen erteilt.

Ab Mittwoch, 2. Juni, 0.00 Uhr gelten somit folgende Regelungen für den Landkreis:

Private Zusammenkünfte
Treffen zwischen zwei Hausständen mit maximal 5 Personen sind erlaubt. Die zu den Hausständen dazugehörigen Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit.

Ausgangssperre
Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr entfällt.

Einkaufen
Einzelhandelsgeschäfte können öffnen. Das Einkaufen ist mit Schutz- und Hygieneregelungen (FFP2-Maskenpflicht, Abstand usw.) und Zugangsbeschränkungen möglich.

Körpernahe Dienstleistungen
Friseure dürfen öffnen. Auch Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege sowie Kosmetik-, Massage- und Tattoo-Studios dürfen öffnen. Ein negativer Corona-Test ist nicht nötig. Personal muss eine medizinische Maske tragen. Kunden müssen FFP2-Masken tragen.

Außengastronomie
Öffnung der Außengastronomie mit Erfassung der Kontaktdaten. Die Testpflicht und eine vorherige Terminbuchung entfallen.

Übernachtungsangebote
Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen dürfen zu touristischen Zwecken öffnen. Gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen, die im Rahmen des Übernachtungsangebots stattfinden sind zulässig. Kur-, Therapie- und Wellnessangebote sind erlaubt. Übernachtungsgäste brauchen bei der Anreise sowie alle weiteren 48 Stunden ein negatives Testergebnis.

Sport

  • In Innenräumen kann Sport kontaktfrei ausgeübt werden. Pro Person sollten ca. 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen, um den Mindestabstands sicherzustellen. Die Anzahl an Personen bei kontaktfreiem Sport im Innenraum richtet sich nach der Größe des Raumes.
  • Im Freien können Erwachsene und Kinder kontaktfreien Sport sowie Kontaktsport in Gruppen bis zu 25 Personen ausüben.
  • Fitnessstudios dürfen für kontaktfreien Sport unter Beachtung des Rahmenhygienekonzepts öffnen. Es gelten Abstandsregeln und FFP2-Maskenpflicht (außer beim Sport selbst). Die Testpflicht entfällt.
  • Sportveranstaltungen im Freien (Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) sind für bis zu 250 Zuschauer*innen gestattet. Voraussetzung sind feste Sitzplätze.

Kultur
Bibliotheken und Archive Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten sind geöffnet. Terminbuchung und Corona-Test sind nicht nötig. Es gelten Abstandsregeln und FFP2-Maskenpflicht.

Auch Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kino dürfen öffnen. Hier entfällt die Testpflicht. Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern und festen Sitzplätzen sind möglich. Auch hier besteht keine Testpflicht mehr.

Freizeit
Freibäder können unter Beachtung des Rahmenhygienekonzepts öffnen. Besucher*innen benötigen einen Termin. Die Testpflicht entfällt.

Touristische Freizeitangebote
Der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen ist erlaubt. Die Testpflicht entfällt.

Laien- und Amateurensembles
Musikalische und kulturelle Proben bei denen mehrere Personen Zusammenwirken sind erlaubt.

Schule
Die Schulen befinden sich bis zum 6. Juni in den Pfingstferien. Weitere Informationen zum Schulbetrieb: landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=6416

Kindertagesbetreuung
Für Kindertageseinrichtungen und –pflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen gilt der Regelbetrieb ohne weitere Einschränkungen. Individuelle Schließzeiten der Einrichtungen bleiben davon unberührt.

Außerschulische Bildung
In Präsenzform gestattet sind außerschulische Bildungsangebote (1,5 m Abstand und Maskenpflicht am Platz). Instrumental- und Gesangsunterricht ist in Präsenzform als Einzelunterricht möglich (2 m Mindestabstand).

Geimpfte und Genesene
Seit dem 6. Mai werden in Bayern vollständig Geimpfte und Genesene negativ getesteten Personen gleichgestellt. Auch Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen gelten für diese Personen nicht.

Als vollständig geimpft gelten Personen ab dem 15. Tag nach der abschließenden Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff. Genesene Personen können dies mit Hilfe eines positiven PCR-Tests der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt belegen.

Genesene, deren Infektion länger als 6 Monate zurückliegt und eine erste Impfdosis gegen Covid-19 erhalten haben, werden Geimpften geleichgesetzt. Geimpfte und Genesene werden bei den Kontaktbeschränkungen nicht mitgezählt.

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