Stadtrat billigt Bebauungsplanentwurf Steinberg II

15.12.2016 - Mitteilungen aus dem Rathaus

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 14.12.2016 für das Baugebiet Steinberg II einen Bebauungsplanentwurf gebilligt

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Steinberg II" für die Grundstücke Fl.Nrn. 620/4 und 621 (Parkplatz), Fl.Nr. 620/2 (Seniorenpflegeheim/betreutes Wohnen), Fl.Nr. 620/3 (Kindertagesstätte), Fl.Nr. 6201/1 (Wohnbebauung) und Teilfläche aus Fl.Nr. 624 (Straßenfläche Werner-von-Siemens-Allee) je Gemarkung Röthenbach a.d.Pegnitz an der Werner.von-Siemens-Allee;

Öffentliche Entwurfsauslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

   

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Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2016 in dem oben näher bezeichneten Baubauungsplanänderungsverfahren einen Entwurf gebilligt, der mit Begründung und den wesentlichen, bereits  vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

                         vom 23.12.2016 bis einschließlich 23.01.2017

im Stadtbauamt Röthenbach a.d.Pegnitz, Fischbachstraße 2, Zimmer 1 während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung oder nach besonderer Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

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Röthenbach a.d.Pegnitz, 15.12.2016

STADT RÖTHENBACH A.D.PEGNITZ

                     Hacker

          Erster Bürgermeister

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