Lotterien und Ausspielungen in Röthenbach a.d.Pegnitz
Eine allgemeine Erlaubnis für die Veranstaltung öffentlicher Lotterien und Ausspielungen im Regierungsbezirk Mittelfranken hat die Regierung von Mittelfranken erlassen.
Ausspielungen mit einem Spielkapital über 650,00 EUR sowie Lotterien sind mit schriftlicher Anzeige mindestens eine Woche vorher bei der Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz anzuzeigen (vgl. Anlage).
Bei einem Spielkapital über 5000,00 EUR sind Lotterien und Ausspielungen bei der Regierung von Mittelfranken mit gleichem Vordruck anzuzeigen.