Förderprogramm "Schutz der Artenvielfalt und Erhöhung der Biodiversität"

(Bildquelle: https://www.lbv.de/naturschutz/)

Hintergrund

Trotz dessen, dass die Anzahl an „Naturgärten“ zwar steigt, gibt es immer noch zu viele Schottergärten bzw. „Gärten des Grauens“ im Stadtgebiet und es werden weiterhin beim Neubau Gärten dieser Art angelegt. Um den „Weg des Verbots“ zu umgehen, unterstüzt die Stadt finanziell Maßnahmen, die die Biodiversität erhöhen und sich positiv auf die Artenvielfalt auswirken.

 

Fördergegenstände

1. Entsiegelung von betonierter und asphaltierter Fläche inklusive der Entfernung des Unterbaus mit anschließender Bepflanzung auf geeignetem Substrat

--> Zuschuss 50% Maximalbetrag 500EUR

 

2. Pflanzung von heimischen sowie klimaresistenten Laubbäumen (laut Liste förderfähiger Baumarten) inklusive der Sicherung des Gehölzes und dem Vorsehen einer Bewässerungsmöglichkeit

--> Bedingungen: Pflanzfläche mind. 16 m2 groß und 1,5 m tief

--> Zuschuss:

--> Stammumfang 12-14 cm, 3 mal verpflanzt 25% Maximalbetrag 75EUR

--> Stammumfang 14-16 cm, 3 mal verpflanzt 35% Maximalbetrag 100EUR

--> Stammumfang 16-18 cm, 3 mal verpflanzt 40% Maximalbetrag 150EUR

--> Stammumfang 18-20 cm, 3 mal verpflanzt 50% Maximalbetrag 200EUR

--> Liste förderfähige Baumarten

 

3. Pflanzung von Obstbäumen (laut Liste förderfähiger Obstsorten) inklusive der Sicherung des Gehölzes und dem Vorsehen einer Bewässerungsmöglichkeit

--> Bedingungen: Halbstamm oder Hochstamm; heimische und sortenechte Qualität Stammumfang mind. 10-12 cm, mind. 2 bis 3 mal verpflanzt; mit Ballen oder Containerware

--> Zuschuss 50% Maximalbetrag 100EUR

--> Liste förderfähige Obstbäume

 

4. Anlage insektenfreundlicher Blühflächen

--> mit einer gebietseigenen, standortgerechten Saatgutmischung (Ursprungsgebiet 12; Fränkisches Hügelland)

--> Zuschuss 75% Maximalbetrag 100EUR

oder

--> mit einer bienenfreundlichen zertifizierten Saatgutmischung mit heimischen Wildkräutern

--> Zuschuss 50% Maximalbetrag 100EUR

--> empfehlenswert sind unter anderem folgende Lieferanten: www.kiepenkerl.de, www.saatgut-zeller.de und www.neudorff.de  

 

5. Anlage insektenfreundlicher Staudenfläche (laut Liste förderfähiger Stauden)

--> ab 10m²

--> Zuschuss 50% Maximalbetrag 100EUR

--> Liste förderföhiger Stauden

 

6. Anlegen einer heimischen Hecke (laut Liste ausgewählte Heckenpflanzen)

--> ab 5 Heckenpflanzen

--> Zuschuss 75% Maximalbetrag 300EUR

--> Liste förderfähige Heckensträucher

--> Beispiel heimische Hecke

 

7. Anlegen einer Wasserstelle / eines Naturteichs

--> ab einer Fläche von 1 m²

--> Zuschuss 50% Maximalbetrag 500EUR

--> Beispiel Wasserstelle

 

8. Anbringung von Nistkästen bzw. Brutkästen

--> für beispielsweise Spatzen, Meisen, Fledermäuse, Schwalben oder Mauersegler

--> untaugliche Nistkästen aus dem Baumarkt oder Gartencenter werden nicht bezuschusst

--> empfehlenswert sind unter anderem folgende Hersteller bzw. Lieferanten: www.lbv-shop.de und www.schwegler-natur.de

--> Zuschuss 50% Maximalbetrag 150EUR

 

9. Anlegung eines Sandariums ab 1m² oder Aufstellung eines Wildbienenhotels

--> untaugliche Nisthilfen aus dem Baumarkt oder Gartencenter werden nicht bezuschusst

--> empfehlenswert sind unter anderem folgende Hersteller bzw. Lieferanten: www.wildbienenglueck.de und www.wildbiene.com

--> Zuschuss 50% Maximalbetrag 100EUR

--> Beispiel Sandarium

 

10. Anlegung eines Rückzugsort für Amphibien (Steinhaufen) 

--> mindestens ca. 1 m³ Volumen

--> Zuschuss 50% Maximalbetrag 150EUR

--> Beispielbilder Rückzugsort für Amphibien

 

11. Anlegung einer Totholzecke/Totholzplatz aus heimischen Gehölzen

--> Durchmesser der Stämme/Äste mindestens 10cm

--> mindestens ca. 1 m³ Volumen

--> Zuschuss pauschal 100EUR

--> Beispielbilder Totholzhaufen

 

 

Förderfähige Kosten

Die förderfähigen Kosten umfassen den Kaufpreis der Pflanzen und Materialen einschließlich der erforderlichen Baustoffe (z.B. Substrate, Teichfolie, Baumpfahl etc.). Es werden keine Arbeitsstunden gefördert. Die Kosten für die Pflege, Bewässerung und Instandhaltung müssen Sie selbst tragen.

 

Allgemeine Bedingungen:

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Eigentümergemeinschaften der Stadt Röthenbach an der Pegnitz, die auf in ihrem Eigentum stehende privaten Wohnungsgrundstücken in der Stadt eine Maßnahme umgesetzt haben. Pro Kalenderjahr kann nur eine Maßnahme pro Grundstück/Haushalt und pro Antragssteller gefördert werden. Werden verschiedene Maßnahmen realisiert, wie zum Beispiel die Pflanzung eines Baums und das Aufstellen eines Wildbienenhotels auf demselben Grundstück, kann für beide Maßnahmen ein Antrag gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung erfolgt unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Förderung wird auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Es erfolgt keine Barauszahlung. Bezuschusst werden alle Maßnahmen die ab dem 01.01.2024 umgesetzt sind. Ausgeschlossen sind Maßnahmen die bauplanungsrechtlich vorgeschrieben oder durch andere gesetzliche Vorgaben vorgegeben sind. Die geförderte Maßnahme ist dauerhaft mit einem arttypischen Habitus zu erhalten.

Bitte informieren Sie sich vor Maßnahmenbeginn bei der Stadt (Ansprechperson: Katharina Pöhler; katharina.poehler@roethenbach.de oder 0173/8686509), ob ihr Vorhaben bezuschusst werden kann oder nicht. Durchgeführte Maßnahmen, die ohne Rücksprache stattgefunden haben und die keinen Beitrag zur Biodiversität leisten, erhalten auch keinen Zuschuss.

Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Bild oder mehrere Bilder einzureichen um die Fertigstellung zu bestätigen. Das Bild bzw. die Bilder können von der Stadt für die Öffentlichkeitsarbeit in anonymisierter Form genutzt werden.

Die Stadt behält sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu ändern oder einzustellen.

 

Antragsformulare

1. Antrag Entsiegelung

2. Antrag Pflanzung Laubbaum

3. Antrag Pflanzung Obstbaum

4. Antrag insektenfreundliche Blühflächen

5. Antrag insektenfreundliche Staudenfläche

6. Antrag Heimische Hecke

7. Antrag Wasserstelle

8. Antrag Nistkästen & Brutkästen

9. Antrag Sandarium

10. Antrag Rückzugsort für Amphibien

11. Antrag Totholz

 

Literatur

Interessante, nützliche und hilfreiche Lektüre:

Landesbund für Vogel- und Naturschutz e.V.

https://www.lbv.de/ratgeber/lebensraum-garten/der-winterfeste-garten/

 

Bayerisches Artenschutzzentrum

https://www.lfu.bayern.de/natur/bayaz/gartenvielfalt/index.htm

https://www.lfu.bayern.de/natur/bayaz/artenschutz_pflanzen/gehoelze_saatgut/index.htm

https://www.lfu.bayern.de/natur/bayaz/praxisnahe_modellprojekte/insekten_bluehflaechen/index.htm

https://www.lfu.bayern.de/natur/bdz_rhoen/abgeschlossene_projekte/wildbienen_1/index.htm

 

 

 

 

 

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