Schülerbeförderung Röthenbach a.d.Pegnitz

Im Folgenden möchten wir Ihnen die Grundlagen zur Schülerbeförderung bzw. Kostenfreiheit des Schulwegs in der Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz aufzeigen.

Die Schülerbeförderung in Bayern wird grundsätzlich durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung) der jeweils gültigen Fassung geregelt.

Wer hat Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung?

Alle Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klasse der Grundschule, sowie der 5. bis 10. Klasse an weiterführenden Schulen haben einen Anspruch darauf, mit öffentlichen Verkehrsmitteln befördert zu werden, wenn

  • sie die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart besuchen,
  • die Entfernung von der Wohnung der Schülerin/des Schülers zur Schule mindestens 2 km (Jahrgangsstufe 1-4) bzw. 3 km (ab Jahrgangsstufe 5) beträgt und
  • es sich um eine öffentliche und anerkannte Schule handelt.

Die Beförderungspflicht besteht nur zum Pflicht- und Wahlunterricht der Pflichtschule oder – im weiterführenden Bereich – zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist.

Geschwister-Scholl-Mittelschule

Die Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Scholl-Mittelschule, welche Anspruch auf eine kostenlose Beförderung haben, bekommen ihre Fahrkarten zu Beginn des neuen Schuljahres ausgehändigt.

Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Rückersdorf erhalten ihre Wertmarken bei der Gemeinde Rückersdorf (Ansprechpartnerin: Frau Koß, Tel.: 0911/5705429). Den Schülerinnen und Schülern der Gemeinden Leinburg, Schwaig sowie der Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz mit ihren Ortsteilen werden die Wertmarken in den ersten beiden Wochen des neuen Schuljahres direkt in der Schule ausgehändigt.

Gymnasium und Realschule

Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums und der Realschule wird durch den Landkreis Nürnberger Land organisiert (weitere Informationen).

Weitere Informationen

  • Schülerinnen und Schüler, welche eine Zuweisung durch das Schulamt bekommen haben, bekommen ein Fahrticket nach telefonischer Terminvereinbarung und Vorlage des Bescheides bei der Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz (Kontakt siehe unten).
  • Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe (öffentlicher und staatlich anerkannter privater Gymnasien, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Berufsschulen in Teilzeit) haben keinen Anspruch auf Beförderung. Es besteht ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung, soweit die nächstgelegene Schule besucht wird und die Kosten der Beförderung eine Familienbelastungsgrenze in Höhe von 490 Euro (vorbehaltlich möglicher gesetzlicher Änderungen) pro Familie und Schuljahr übersteigen. Ansprechpartner hierfür ist das Landratsamt Nürnberger Land.

Hinweise

Die ausgegebene Wertmarke ist nur in Verbindung mit einen gültigem Verbundpass (Schüler*innen und Azubis) des VGN Nürnberg sowie eines aktuellen Passbildes gültig. Weitere Informationen sowie den Bestellschein zum Verbundpass finden sich unter diesem Link.

Bei Verlust der Marken wird kein Ersatz geleistet. Der entsprechende Ticketpreis muss dann in Rechnung gestellt werden.


Ansprechpartnerin

Schülerbeförderung
Frau Greil
Tel. 0911/9575-136
stefanie.greil@roethenbach.de
Montag-Donnerstag (8.00 – 12.00 Uhr)
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung!


Weiterführende Links und Rechtsgrundlagen

Igel-Apotheke immer freundlich gut beraten
Heimatgutschein Nürnberger Land
EP.GRAU
Energie
Avenon Privat-Hotel Am Steinberg
Firma Zetzl

© 2024 Stadt Röthenbach an der Pegnitz

ImpressumDatenschutzKontakt

Wie können wir Ihnen behilflich sein?